Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an interne oder externe Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Es verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern.
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Sie haben die Möglichkeit mit nachfolgendem Formular Ihre Meldung einzureichen oder eine Nachricht unter der Hinweisgeber-Rufnummer unserer Firma zu hinterlassen: 0821 – 259 48 529. Dieser Dienst wird durch einen externen Partner betrieben.
Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren bzw. bei Rückfragen kontaktieren können.
Hinweisgeber-Meldesystem
Bitte geben Sie uns folgende Hinweise:
- Was könnte passieren?
- Welche Gründe können zu dem Eintritt des Risikos führen?
- Gibt es verhindernde Maßnahmen?
- Wie hoch ist Ihrer Meinung nach die Wahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß des Risikos?