Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an interne oder externe Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Es verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern.

Weitere Informationen zur Umsetzung bei der Gerhard Kleinle Beförderungen GmbH finden Sie hier >>

Sie haben die Möglichkeit mit nachfolgendem Formular Ihre Meldung einzureichen oder eine Nachricht unter der Hinweisgeber-Rufnummer unserer Firma zu hinterlassen: 0821 – 259 48 529. Dieser Dienst wird durch einen externen Partner betrieben.

Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren bzw. bei Rückfragen kontaktieren können.

Hinweisgeber-Meldesystem

Bitte geben Sie uns folgende Hinweise:

  • Was könnte passieren?
  • Welche Gründe können zu dem Eintritt des Risikos führen?
  • Gibt es verhindernde Maßnahmen?
  • Wie hoch ist Ihrer Meinung nach die Wahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß des Risikos?


    Soll die Meldung vertraulich behandelt werden, ohne Information der Geschäftsführung?

    Ihre Anfrage wird verschlüsselt per https an unseren Server geschickt. Ihre Daten werden anonym behandelt. Ihre Kontaktdaten werden zur Bearbeitung Ihres Hinweises und Rückmeldung an Sie benötigt. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.